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Grundsätzlich kommen drei Honorierungsformen in Frage:
Prozenthonorierung.
Auf sämtlichen Fremdrechnungen wird ein gemeinsam bestimmter Prozentsatz verrechnet (z.B. 17.65% entsprechend 15% vom Budget als gültige BSW-Norm). Dazu werden Konzept und Kreationsarbeiten (Grafik, Reinzeichnung, Text) separat in Rechnung gestellt. Diese Form kommt vor allem bei medialastigen Aufträgen in Frage.
Cost plus.
Bei dieser Form wird der effektive Stundenaufwand unserer Werbeagentur verrechnet. Wir verrechnen für sämtliche Beratungsarbeiten einen Stundenansatz von Fr. 150.-.
Pauschalen.
Als dritte Möglichkeit kann je nach Auftrag eine Pauschale zum vornherein vereinbart werden. Diese Form kommt nur bei klar definierten Aufgaben in Frage, bei denen sich der Aufwand vor Arbeitsbeginn erfassen lässt.
Konzept und Kreation.
Die Kreation wird im Normalfall pauschal aufgrund des Kostenvoranschlags verrechnet. Und zwar aufgeteilt nach Grafik (Layout und Reinzeichnung) und Text. Die Konzeptkosten sind ein fixer Betrag. Dieser Betrag ist vom Umfang der Aufgabenstellung abhängig.
Seit dem 1.1.1999 müssen wir den Kunden auf unseren Rechnungen zusätzlich 7.6% Mehrwertsteuer verrechnen.
Beraterkommission (BK).
Als SZV-anerkannte Werbeagentur erhalten wir von Verlagen die BK (5-15%, je nach Titel). Diese BK leiten wir vollumfänglich an unsere Kunden weiter.
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